BürgerStiftung Wir für Meerbusch

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Bestätigung über eine Zuwendung für das Finanzamt

Die Bürgerstiftung Wir für Meerbusch, Dorfstraße 20, 40667 Meerbusch, ist nach dem
letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Neuss II, vom 23.02.2011,
StNr. 122/5880/1535, gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer 9 KStG von der Körperschaftssteuer
befreit. Zustiftungen an die Bürgerstiftung Wir für Meerbusch sind gemäß § 10 b) Abs. 1a) EStG
steuerlich abzugtsfähig. Für Spenden unter 200 € ist keine Spendenbescheinigung notwendig.

 

 
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