Teilnahme- und Förderbedingungen
Die Initiative „Wir für Bildung“
Die Bürgerstiftung – Wir für Meerbusch fördert im Rahmen der Initiative „Wir für Bildung“ Bildungsangebote in Meerbusch. Ziel ist es, vielfältige Bildungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen zu ermöglichen und lokales Engagement zu stärken.
Hierfür stellt die Bürgerstiftung ein Förderbudget zur Verfügung. Das Förderbudget wird in Form von Startgeldern wie folgt vergeben:
- eine Förderung bis zu 1.000,00 EUR
- zwei Förderungen bis zu 750,00 EUR
- fünf Förderungen zu 500,00 EUR
Das Förderbudget kann erhöht werden, wenn die Initiative durch Dritte, z. B. durch Sponsoren oder Spender (nachfolgend: Partner) durch finanzielle Mittel unterstützt wird.
Die Fördermittel werden durch die Bürgerstiftung — Wir für Meerbusch nach freiem Ermessen vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen und andere Veranstalter, die im Stadtgebiet von Meerbusch ein als gemeinnützig einzustufendes Bildungsangebot durchführen.
Jede teilnehmende Einrichtung oder Organisation kann mehrere Projektbewerbungen einreichen. Es wird jedoch maximal ein Projekt pro Einrichtung gefördert.
2. Förderbudget, Förderbetrag, Eigentanteil
Im Rahmen der Initiative stellt die Bürgerstiftung ein Förderbudget in Höhe von mindestens 5.000,00 EUR zur Verfügung. Das Basisbudget wird wie im Abschnitt Die Initiative „Wir für Bildung“ dargestellt vergeben.
Im Rahmen der oben genannten Aufteilung beläuft sich die Förderung auf bis zu 50 % des tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Projektaufwands. Der Rest verbleibt als Eigenanteil, wobei eine anderweitige Förderung durch Dritte nicht ausgeschlossen ist.
Zur Verdeutlichung folgende Beispiele:
Beispiel 1:
- Projektaufwand:
- Förderzusage:
- Förderbetrag:
2.300,00 EUR
bis zu 1.000,00 EUR
1.000,00 EUR
Beispiel 2:
- Projektaufwand:
- Förderzusage:
- Förderbetrag:
1.800,00 EUR
bis zu 1.000,00 EUR
900,00 EUR
Beispiel 3:
- Projektaufwand:
- Förderzusage:
- Förderbetrag:
1.300,00 EUR
bis zu 500,00 EUR
500,00 EUR
3. Bewerbung und Förderentscheidung
Bewerbungen werden ausschließlich online über das hierfür auf der Website der Bürgerstiftung eingerichtete Formular entgegengenommen.
Der Bewerbungszeitraum beginnt am 1. Mai 2026 und endet, sobald die Fördermittel ausgeschöpft sind. Danach eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Über die Vergabe der Fördermittel einschließlich der Höhe der jeweiligen Förderung entscheidet die Bürgerstiftung individuell nach Eingang der Bewerbung. Die Entscheidung ist endgültig.
4. Förderkriterien für Bildungsangebote
Gefördert werden Bildungsveranstaltungen im weiteren Sinne. Dazu zählen neben klassischen Bildungsformaten auch Angebote der kulturellen, künstlerischen, handwerklichen oder sozialen Bildung sowie die Vermittlung konkreter Kompetenzen zu Themen wie Digitalisierung / Medien, Gesundheit, Nachhaltigkeit, Finanzen etc.
Die Veranstaltungen müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Veranstalterin: die antragstellende gemeinnützige Organisation oder Einrichtung (keine Weiterleitung an Dritte)
- Zweck des Angebots: Bildung (siehe oben)
- Durchführung im Stadtgebiet Meerbusch
- Durchführung als Präsenzveranstaltung
- Mindestens zehn Teilnehmende
- Mindestdauer von vier Stunden (an einem oder verteilt auf mehrere Termine)
- Zielgruppe: offen, also Kinder, Jugendliche, Erwachsene oder Seniorinnen und Senioren
Im Rahmen der Kommunikation eines geförderten Bildungsangebots ist die Bürgerstiftung in geeigneter Weise zu nennen, z. B. in Pressemeldungen, durch Einbindung und Verlinkung eines entsprechenden Hinweises auf einer Internetseite oder in E‑Mails.
Die Bürgerstiftung behält sich vor, Bewerbungen abzulehnen, die diesen Kriterien nicht entsprechen.
5. Förderzeitraum und Durchführung
Geförderte Angebote dürfen zwischen dem 1. Mai 2026 und dem 31. Oktober 2026 stattfinden, aber erst nach der Förderzusage beginnen.
Bildungsangebote gemeinnütziger Antragsteller können als eigene Projekte der jeweiligen Organisation durchgeführt werden.
Bildungsprojekte nicht als gemeinnützig anerkannter Antragsteller können nur dann gefördert werden, wenn sie als Projekt der Bürgerstiftung Wir für Meerbusch durchgeführt werden. Einzelheiten hierzu werden im Rahmen der Antragsprüfung oder Bewilligung abgestimmt bzw. mitgeteilt.
6. Auszahlung der Fördermittel
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt grundsätzlich nach Durchführung der Veranstaltung und nach Vorlage der folgenden Unterlagen:
- Verwendungsnachweis über die eingesetzten Fördermittel
- Kurzbericht über die Veranstaltung mit Foto zur Veröffentlichung auf der Website der Bürgerstiftung
- Nachweis der Nennung der Bürgerstiftung als Förderer (z. B. auf Flyern, Ankündigungen oder während der Veranstaltung)
Die Bürgerstiftung kann hierzu entsprechende Vorlagen bereitstellen.
In begründeten Einzelfällen kann eine Auszahlung im Voraus erfolgen, wenn die Veranstaltung andernfalls nicht durchgeführt werden kann (z. B. zur Bezahlung von Materialien). In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Erfüllung der Förderkriterien gesichert ist (z. B. die Mindestteilnehmerzahl).
7. Verwendung der Fördermittel, Nachweise
Die Fördermittel dürfen ausschließlich für das beantragte Projekt und nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden, die unmittelbar mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehen, z. B. für Honorar der Dozentinnen / Dozenten, Kosten für Lehrmittel oder Materialien oder Kosten gesondert angemieteter Räumlichkeiten.
Kosten, die unabhängig von der Veranstaltung entstehen (z. B. laufende Mieten oder Gehälter) sind nicht förderfähig.
Die Gesamtkosten sowie die zweckgemäße Verwendung der Fördermittel sowie die Erfüllung der Fördervoraussetzungen sind nachzuweisen.
8. Rückzahlung von Fördermitteln
Sollte das geplante Bildungsangebot nicht stattfinden, oder die Förderkriterien afgrund nachträglich eintretender Umstände nicht mehr erfüllen, sind bereits ausgezahlte Fördermittel vollständig an die Bürgerstiftung zurückzuzahlen.
Gleiches gilt, wenn Fördermittel nicht zweckentsprechend verwendet wurden oder die erforderlichen Nachweise nicht erbracht werden.
9. Haftung
Die Durchführung der geförderten Veranstaltung erfolgt in eigener Verantwortung der antragstellenden Person oder Einrichtung.
Die Bürgerstiftung – Wir für Meerbusch übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Planung oder Durchführung der Veranstaltung entstehen.
Die geförderten Einrichtungen stellen sicher und verpflichten sich gegenüber der Bürgerstiftung Wir für Meerbusch, dass alle rechtlichen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Versicherung, Aufsichtspflicht und Sicherheit der Teilnehmenden, eingehalten werden.
10. Veröffentlichung
Mit der Bewerbung erklären sich die teilnehmenden Einrichtungen damit einverstanden, dass
- Projektname
- Name der Einrichtung
- Beschreibung des Projekts
- Fotos der Veranstaltung
durch die Bürgerstiftung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Website, Presse, Social Media, Jahresbericht) veröffentlicht werden dürfen. Sie sichern zu, dass die für eine solche Nutzung erforderlichen Einwilligungen Dritter eingeholt wurden.
11. Ausschluss des Rechtsweges
Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch die Bürgerstiftung nach eigenem Ermessen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.